Pressemitteilungen
Kasse und Kamera
Videoüberwachung in Gaststätten und das Datenschutzgesetz.
Auf der Intergastra in Stuttgart (Febr. 2012) und Internorga in Hamburg (März 2012) zeigt die Firma Videosystem aus dem schwäbischen Kirchheim-Teck am Stand des Kassenherstellers CASIO, welche Art der Videoüberwachung künftig erlaubt ist und informierte gleichzeitig über das neue Datenschutzgesetz für Gaststätten.
Die versteckte Videoüberwachung, die in der Vergangenheit immer wieder in die Schlagzeilen kam, ist nach dem neuen Gesetz kaum noch möglich. Die Mitarbeiter dürften erleichtert sein, denn dem Einsatz von verdeckt ermittelnden Detektiven ist nun ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben.
Billiger und vor allem mitarbeiterfreundlicher ist eine offen installierte Kassen-Kontrolle, die präventiv prüft, was an der Kasse geschieht. Das neue Kassen-Kontroll-System „Kassko" verknüpft erstmalig die Video- und Kassenanalyse. Mit dieser Video-Kassenanalyse ist es für den Gastronomen nun erstmalig möglich alle Transaktionen an sämtlichen Kassen lückenlos zu kontrollieren.
Kontrollen per Videokamera und Internet sind jedoch reglementiert, nicht überall sind Kameras erlaubt.
Das besondere an der KASSKO Kassenüberwachung ist das integrierte Alarmsystem, das bei einem Einbruch automatisch ein Alarmbild per Email an einen Laptop oder an ein Handy verschickt. Wer will, kann auch von unterwegs über iPhone oder Handy/Smartphone in seine Läden schauen und schnell reagieren, wenn dort die Ware ausgeht.
Die Bon-Analyse mit der Verknüpfung sämtlicher Kassendaten in das Videobild verhindert den Betrug an der Kasse und entspricht dabei den Richtlinien des Datenschutzgesetzes,
Eine integrierte Query-Abfrage ermöglicht das punktgenaue Suchen nach Kassenvorgängen wie: Storno, Pfand, Gutschein, Rabatt, Artikelabbruch oder Alkoholverkauf von jeder einzelnen Kassiererin.
Weitere Informationen über das Thema Videoüberwachung in öffentlichen Verkaufsräumen, Datenschutz und Arbeitsrecht auf der Seite www.videosystem.de. Bei Videosystem kann eine Checkliste angefordert werden, die Hinweise und Richtlinien enthält, die nach dem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz erforderlich sind.
Die Zukunft der Videoüberwachung für Arbeitnehmer
Bereits am 25. August 2010 hat die Bundesregierung den Entwurf zum neuen Beschäftigungsdatenschutzgeetz eingebracht. wie viele ander Gesetze dümpelt das neue Beschäftigungsdatenschutzgeetzt seither vor sich hin. Einsprüche von allen Seiten. Die lobbyisten wollen wieder mal schlauer sein als, es die Gerichte derzeit schon sind.
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes auf den Weg gebracht, mit dem die Datenerfassung und Datenverarbeitung durch den Arbeitgeber während eines Arbeitsverhältnisses geregelt werden soll. § 32 f BDSG soll dann Bestimmungen enthalten über die Videoüberwachung. Danach ist eine für Betroffene erkennbare Videoüberwachung nur erlaubt, wenn einer der im Gesetz genannten Gründe vorliegt, die Videoüberwachung zur Wahrnehmung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich und verhältnismäßig ist.
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