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Datenschutzgesetz
BTE mahnt mangelnden Datenschutz bei Videoüberwachung
Für jeden Laden,der eine Videoüberwachung hat, ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben.
Der Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels (BTE) warnt alle Unternehmen vor einem zu nachlässigen Umgang mit dem Datenschutz. Es drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder im vier- bis fünfstelligen Bereich. Zudem wird vor vor unseriösen Anwälten gewarnt, die Kontrollanrufe tätigen, um anschließend kostenpflichtige Abmahnungen zu verschicken.
So sei zumeist unbekannt, dass jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, wenn im Geschäft eine Videoüberwachung vorhanden ist oder mindestens zehn Personen inklusive Inhaber und Geschäftsführer im gesamten Unternehmen mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die an der Kasse Zahlungen mit elektronischem Lastschriftverfahren, Electronic Cash oder Kreditkarte abwickeln.
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/
geschrieben von Walter C. Dieterich am 04.07.2011 um 14:15 Uhr.
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