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Ist Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Geschäften erlaubt?Thema Betrug im Einzelhandel
Überfälle im Einzelhandel
Überfälle im Einzelhandel finden häufig dort statt, wo Beschäftigte allein für eine Filiale zuständig sind und wo es kein „normales“ Telefon
gibt – wie etwa beim Drogerie-Discounter Schlecker. Betroffen sind auch viele kleinere
Geschäfte der großen Supermarktketten. Um das Überfallrisiko zu verringern, aber auch um Opfern einen Anspruch auf Unterstützung zu gewährleisten, fordert ver.di im Rahmen der laufenden Tarifrunde den Abschluss eines Sicherheitstarifvertrages mit der Arbeitgeberseite.
Musterentwürfe dafür existieren bereits, etwa bei ver.di Berlin- Brandenburg. Doch die Einzelhandelsverbände zeigen bisher wenig Interesse am Thema. „Die schieben die Zuständigkeit für Sicherheitsfragen auf die Berufsgenossenschaft“, so Ulrich Dalibor, Leiter der ver.di-Bundesfachgruppe Einzelhandel. Dabei kümmert sich die Berufsgenossenschaft durchaus um die Sicherheit des Verkaufspersonals. Doch die von ihr erarbeiteten Vorschriften haben lediglich Empfehlungscharakter. Demgegenüber will ver.di verbindliche Sicherheitstarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden abschließen und Detailfragen in Betriebsvereinbarungen regeln lassen. Der Tarifvertragsentwurf sieht vor, in Geschäften mit einer Größe von bis zu 400 Quadratmetern mindestens zwei Verkäuferinnen einzusetzen. Besonders beim Drogeriediscounter Schlecker findet sich in vielen Filialen oft nur eine Beschäftigte.
Neben der Mindestbesetzung geht es im Sicherheitstarifvertrag um die Ausstattung aller Filialen mit normalen Telefonen, Überfallmeldeanlagen und nicht einsehbaren Tresoren
und Kassenladen.
geschrieben am 02.08.2009 um 00:58 Uhr.
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