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Datenschutzgesetz
Anhörung zum Beschäftigtendatenschutzgesetz
Arbeitnehmer sollen vor Bespitzelung geschützt werden
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (17/4230) vorgelegt. Darin soll klargestellt werden, dass nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind.
Beschäftigte sollen an ihrem Arbeitsplatz vor Bespitzelungen geschützt werden.
Klar zu regeln sei auch, welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen. Eine gezielte Videoüberwachung der Mitarbeiter solle nur zulässig sein, wenn es Anhaltspunkte für eine Straftat gibt.
Informationen über das Beschäftigtendatenschutzgesetz bei www.cash-plus.eu
Link: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/34437111_kw20_pa_inneres/
geschrieben von Walter Dieterich am 20.05.2011 um 12:30 Uhr.
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