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Die Expertenseite für Videoüberwachung
Ist Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Geschäften erlaubt?Thema Betrug im Einzelhandel
Mit etwas moderne Technik wäre das LIDL-Debakel vermeidbar gewesen.
Nicht nur die Detekteien, die LIDL offensichtlich beauftragt hat, hatten Schwachstellen, auch die verwendete Technik entspricht nicht dem aktuellen Stand der Videotechnik.
Seit Jahren schon verfügen die von videosystem.de vertriebenen Aufzeichnungsgeräte über sogenannte Privatzonen. Damit lassen sich im Videobild bestimmte Stellen wie die Türe zum Personalraum oder ein EC-CASH-Gerät abdunkeln und sind im Video nicht mehr sichtbar.
Videoaufzeichnung mit Privatzonen entspricht in allen Belangen dem gängigen Arbeitsrecht, der Rechtssprechung und dem Datenschutz.
Bezüglich Datenschutz und Arbeitsrecht gibt es genau definierte Vorschriften, die einzuhalten sind
Link: http://www.cash-plus.eu
geschrieben von Walter C. Dieterich am 07.04.2008 um 00:56 Uhr.
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