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Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Kameras zum Schutz der Arbeitnehmer

Videokamera schützt die Kassierin

Als Unternehmer haben Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 3
Abs. 1, §§ 5 und 6 siehe letzte Textseite) Sicherheit und Gesundheits -
schutz der Beschäftigten zu verbessern.

§ 3
Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter
Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Quelle BGHW

geschrieben am 02.08.2009 um 00:47 Uhr.


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