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Begriffe
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Entscheidungen
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 26.8.2008, 1 ABR 16/07
Videoüberwachung im Betrieb - Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Einigungsstellenspruch
Leitsätze
Der Arbeitgeber und der Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachungsanlage im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des dadurch entstandenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ist Ahängig von der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel.
siehe auch: Verdeckte Überwachung
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