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Begriffe

Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Videoüberwachung am ArbeitsplatzEntscheidungen


BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 26.8.2008, 1 ABR 16/07

Videoüberwachung im Betrieb - Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Einigungsstellenspruch

Leitsätze

Der Arbeitgeber und der Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachungsanlage im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des dadurch entstandenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ist Ahängig von der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel.



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