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Aufzeichnung

Von Aufzeichnen spricht man immer , wenn Videokameras vor allem Überwachungskameras auf einem sogenannten digitalen Videorekorder bzw.auf dessen Festplatte gespeichert werden, um zu einem späteren Zeitpunkt wieder abegrufen zu werden.

Das Aufzeichnen der Videobilder ist allerdings durch den Datenschutz bei Öffentlichen Gebäuden und Flächen und durch das Abeitsrecht in firmen oder Geschäften beschränkt.

Die einschlägigen Gesetze sind einzuhalten ,ansonsten führt es bei einer Entdeckung zu sogenannten Skandalen: Lidl, Ihr Platz, Sehne-Bäckerei.

Ein Beispiel für mdienplitik und Stimmungsmache ist dabei der Vorfall IhrPlatz. Hier wird der Eigentümer die Firma Schlecker angefeindet und diffamiert, weil Kameras installiert sind, während er in seinen Schlecker Filialen angefeindet wird, weil er dort keine Kameras zum Schutz seiner Mitabeiter installiert hat.

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