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FAQ - Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen zur Videoüberwachung

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Allgemeines

Was sind personenbezogene Daten?


Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse...
sind beispielsweise:

Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse
Konto-, Kreditkartennummer
Kraftfahrzeugnummer, Kfz-Kennzeichen
Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer
Vorstrafen
genetische Daten und Krankendaten
Werturteile wie zum Beispiel Zeugnisse
Dabei ist die technische Form dieser Angaben nicht von Bedeutung. Auch Fotos, Videoaufnahmen, Röntgenbilder oder Tonbandaufnahmen können personenbezogene Daten enthalten.

Entscheidend für die Aussagekraft einer Angabe ist dabei ihr Verwendungszusammenhang. Speichert zum Beispiel das Sozialamt ihren Namen und ihre Anschrift, enthält dies die Information, dass sie entweder in der Vergangenheit, gegenwärtig oder für die Zukunft eine Sozialleistung beantragt haben. Wird Ihr Name dem Gesundheitsamt gemeldet, so kann dies die Information beinhalten, dass Sie an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt sind. In diesem Verwendungszusammenhang wird die Angabe Ihres Namens zu einer Information.

... einer bestimmten oder bestimmbaren natürliche Person
Um Angaben über eine bestimmte Person handelt es sich, wenn die Daten mit dem Namen der betroffenen Person verbunden sind oder sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug unmittelbar herstellen lässt. Bestimmbar ist eine Person, wenn ihre Identität unmittelbar oder mittels Zusatzwissen festgestellt werden kann.

Die Angaben müssen sich auf einen lebenden Menschen beziehen. Einzelangaben über juristische Personen, wie zum Kapitalgesellschaften oder eingetragene Vereine, sind keine personenbezogenen Daten. Etwas anderes gilt nur, wenn sich die Angaben auch auf die hinter der juristischen Person stehenden Personen beziehen, das heißt auf sie „durchschlagen“. Dies kann beispielsweise bei der GmbH einer Einzelperson oder bei einer Einzelfirma der Fall sein, wenn enge finanzielle, persönliche oder wirtschaftliche Verflechtungen zwischen der natürlichen und der juristischen Person bestehen.


Gesehen bei www.ldi.nrw.de

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