FAQ - Frequently Asked Questions
Häufig gestellte Fragen zur Videoüberwachung
Wenn Sie eine spezielle Frage haben, schicken Sie uns eine email:
video (at) videosystem.de
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort auf Ihre Frage. Das Eine oder Andere steht vielleicht auch schon in unserem Lexikon:
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Öffentlich zugänglicher Bereich
Öffentlich zugängliche Bereiche i. S. der UVV sind all diejenigen Bewegungsflächen und Räume von Kreditinstituten, die während der Geschäftszeiten sowohl von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen als auch von Kunden
ohne besondere Hilfsmittel, d. h. bspw. ohne Schlüssel,betreten oder erreicht werden können. Hierzu zählen u. a. das SB-Foyer, die Kundenhalle, angrenzende Besprechungs- oder Verwaltungsräume.
siehe auch: Was sind personenbezogene Daten?
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