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FAQ - Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen zur Videoüberwachung

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Allgemeines

Öffentlich zugänglicher Bereich


Öffentlich zugängliche Bereiche i. S. der UVV sind all
diejenigen Bewegungsflächen und Räume von Kreditinstituten,
die während der Geschäftszeiten sowohl
von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen als auch von Kunden
ohne besondere Hilfsmittel, d. h. bspw. ohne Schlüssel,
betreten oder erreicht werden können. Hierzu zählen
u. a. das SB-Foyer, die Kundenhalle, angrenzende
Besprechungs- oder Verwaltungsräume.

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