FAQ - Frequently Asked Questions
Häufig gestellte Fragen zur Videoüberwachung
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Öffentlich zugänglicher Bereich
Öffentlich zugängliche Bereiche i. S. der UVV sind all
diejenigen Bewegungsflächen und Räume von Kreditinstituten,
die während der Geschäftszeiten sowohl
von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen als auch von Kunden
ohne besondere Hilfsmittel, d. h. bspw. ohne Schlüssel,
betreten oder erreicht werden können. Hierzu zählen
u. a. das SB-Foyer, die Kundenhalle, angrenzende
Besprechungs- oder Verwaltungsräume.
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